Die Enteignungen

   
 


 

 

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Die Enteignungen der Familie

 

Nach der Auflösung des Ordensstaates Alt-Livland durch den Angriff Iwans IV. des Grausen, 1559 teilten sich die Nachbarn in die Beute: Zunächst nahm sich Dänemark die Inseln, Schweden Estland, Polen das damalige Livland sowie Kurland unter dem Namen eines Herzogtums der Kettler, der Nachkommen des letzten Herrenmeisters.

Die Polen enteigneten in Livland um 1600 unzählige Güter und vertrieben die deutschen und lutherischen Besitzer unter der Bezeichnung Revision. Es folgte die Herrschaft der Schweden und die Güterreduktion bis 1700. Die russische Herrschaft über Livland und Estland ab 1710 brachte keine Enteignungen, dafür erfolgte 1920 durch die Letten und Esten die so genannte Agrar- oder Bodenreform, bei der sämtliche Rittergüter bis auf 50 ha in Lettland enteignet wurden, während in Estland restlos enteignet, jedoch eine geringfügige Entschädigung versprochen wurde (50 ha sind im Rheinland ein stattlicher Besitz, im Baltikum sind sie wegen des Klimas und des Bodens nicht viel wert; mein Onkel Harry Bruemmer auf Klauenstein besass nur zwei Pferde und sechs Kühe.

Nach der Umsiedlung 1939 wurden die übrigen Ländereien an die UTAG übergeben, die sie an die Staaten Estland und Lettland verkaufte, den Erlös jedoch zunächst nicht weiterleitete; nach Kriegsende wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach dieser Erlös zugunsten der BRD eingezogen werden sollte: den Beraubten blieben nur die Lastenausgleichszahlungen, die selbstverständlich weder nach der Höhe, noch als Ersatz ausreichten und auch nicht für diesen Personenkreis gedacht waren.

Den osteuropäischen Adligen deutscher Herkunft waren nun keine Sach- oder Barvermögen mehr verblieben, nur noch ihre Adelstitel; da wurden auf Beschluss der Innenministerkonferenz der westdeutschen Länder auch diese enteignet, bzw. ihre Eintragung in die 1950 neu herausgegebenen Ausweise verweigert und erst nach langem Rechtsstreit durch alle Instanzen schließlich doch bewilligt. Das betreffende Bundesgesetz wurde unter der Hand als "Lex v. Schmidt" bezeichnet, weil die Frau des Bundestagspräsidenten Gerstenmeyer, eine geborene v. Schmidt aus Ösel war und unterstellt wurde, sie habe auf das Zustandekommen Einfluss ausgeübt, was nicht zutraf.

Meine Tante Irma hatte vor dem Ersten Weltkrieg einen Rohr auf Tramnitz in der Prignitz geheiratet. Ihre Kinder wurden nach 1945 durch die sozialistischen Behörden in der Sowjetzone enteignet und vertrieben, wie alle Land- und Geschäftsbesitzer. Nach der Wende 1989 wurden diese Enteignungen durch die Bundesrepublik ausdrücklich bestätigt, da durch ein Gesetz, wenn auch der Sowjetzone, zustande gekommen; der damalige Bundeskanzler Kohl erklärte, man werde mit dem Verkauf der enteigneten Güter die Wiedervereinigung finanzieren. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht endete mit einer Niederlage der Alteigentümer; Vorsitzender des Gerichts war Roman Herzog, der anschliessend zum Bundespräsidenten gewählt wurde, hoffentlich nicht deshalb, oder dafür. Bemerkenswert ist, dass dieser Verkauf nur unter erheblichen Verlusten vonstatten ging. Bekanntlich wurde behauptet, die Festschreibung der Enteignungen sei von der russischen Seite gefordert worden, was diese jedoch bestritt. Kein "Gesetz" jedoch hatte die Enteignung der Möbel und Bilder vorgesehen; daher wurde schnell ein Bundesgesetz beschlossen, wonach diese für 20 Jahre in den örtlichen Heimatmuseen verbleiben müssten und dann auch nur an die Eigentümer zurückgegeben werden sollten, wenn sie nicht von historischen oder künstlerischem Wert wären.

Dazu ist noch anzufügen, dass die Staaten Polen und Schweden im 16. und 17. Jahrhundert, sowie Lettland und Estland im 20. die genannten Enteignungen kaum um ein Menschenalter überdauert hatten, abgesehen von dem Verfall der Landwirtschaft und der Gebäude. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nun zwar nicht aufgelöst, aber die Regierung Kohl wurde bei der nächsten Wahl gestürzt, vielleicht nicht gerade deshalb, aber wer weiss? Gottchen straft, Gottchen lacht. Die neu geschaffene Demokratie ist überhaupt recht merkwürdig mit den Flüchtlingen und Vertriebenen umgegangen. Zunächst wurden im Frühjahr 1946 auf Wunsch der deutschen Behörden alle landsmannschaftlichen Zusammenschlüsse verboten, wobei zum Glück die Hilfskomitees der Evangelischen Kirche übersehen wurden, die dann die landsmannschaftliche Arbeit wenigstens auf sozialem Gebiet übernehmen konnten - Verbote in einer Demokratie (!), wobei Parteien und Gewerkschaften nach Kräften gefördert wurden. Aber die Kirche machte diesen "Fehler" wieder gut, indem sie im Jahre 1966 die mit Recht so berüchtigte Denkschrift gegen Anliegen der Flüchtlinge und Vertriebenen veröffentlichte. Landsmannschaftliche Zusammenschlüsse waren übrigens schon in der Hitlerzeit verboten, und als in Posen im Jahre 1942 ein baltischer Goldschmied Abzeichen mit dem Baltenkreuz herstellte, wurde deren Tragen sofort mit mehr als fadenscheinigen Begründungen verboten. Die Abzeichen wurden dann eben in Ringe umgebaut, die die Behörden wohl nicht gut verbieten konnten.

Damals gab es noch keine Aussiedler im heutigen Sinne, aber man kann jetzt am Verhalten der politischen Parteien, besonders der linken, diesen gegenüber eine ganz ähnliche Einstellung verfolgen; man denke an den Ausspruch eines jetzt sehr bekannten Politikers, er sehe in Deutschland lieber Flüchtlinge aus Ghana oder Guinea, als Russlanddeutsche.

Man könnte die beiden Weltkriege, die beide mit Enteignungen des deutschen Eigentums in der ganzen Welt endeten, sogar in Mittel- und Südamerika, weniger als Mittel der Ausbreitung der Demokratie ansehen, als vielmehr als einen riesenhaften Raubzug, und es ist sehr bezeichnend, dass noch nicht einmal der Versuch unternommen wurde, ihn zahlenmäßig zu erfassen. Dabei muss als besonderer Unsinn die immer wieder erhobene Forderung nach "Investitionen" in Ost und West angesehen werden; meine Vorfahren Rigemann und Budberg brachten um 1500 genug Geld, also "Investitionen" in die neue Heimat mit, um dort Land- und Hausbesitz zu erwerben, haben also erhebliche Mittel "investiert", aber ihren Nachkommen verblieb von ihren Waldungen nicht einmal genug Holz, um sich Bettelstäbe für die Flucht zu schneiden.

Man sollte nun meinen, der verbleibende Besitz, etwa das sogenannte Baltische Kulturgut, das man auf der Flucht gerettet oder nach dem Kriege zusammengekauft hatte, wäre gesichert, aber weit gefehlt: Eine Danziger Naturforschende Gesellschaft aus dem 18. Jhdt. hatte ihre mühsam geretteten Bestände der Stadt Bremen (wo jetzt ein Teil des Schwarzhäupter-Silberschatzes lagert) zu treuen Händen übergeben; der dortige Oberbürgermeister Scherff wurde zu einem Besuch in das jetzt polnisch verwaltete Danzig (Gdansk) eingeladen und nahm diese Bestände einfach dorthin mit - als "Rückgabe". Die empörten und berechtigten Einsprüche der Danziger Landsmannschaft bewirkten nichts.

Dann entdeckte man nach dem Tode eines ehemaligen Beamten der deutschen Verwaltung in Riga während des Krieges in seinem Nachlass in Lübeck die sogenannte Docke, eine Heiligenfigur, die auf dem Platz des Vorsitzenden der Grossen Gilde gestanden hatte, des "Dockmannes". Es wäre selbstverständlich gewesen, die Docke der Nachfolgegesellschaft der Grossen Gilde oder der Deutschbaltischen Landsmannschaft zu übergeben; aber nein, sie wurde von der Stadt Lübeck grossartig nach Lettland geschickt, gewissermassen als zurückgegebene "Beutekunst". Der Besitz der Grossen Gilde zu Riga war, wie fast alles deutschbaltische Eigentum 1920 von den Letten enteignet worden, und die Entscheidung über eine "Rückgabe" (durch den OB Bouteillier) oder auch nicht, hätte man jedenfalls den Deutschbalten selbst überlassen sollen. Zu Unrecht nennt man die neuzeitliche Staatsform immerfort "Demokratie", passender ist doch wohl "Kleptokratie".

Mein Vater Kurt v. L. hatte bei Kriegsausbruch 1914 als guter Staatsbürger des Russischen Reiches Staatsanleihen gekauft. Nach der bolschwistischen Revolution wurden sie von den neuen Machthabern für ungültig erklärt. Sie lagen noch lange bei uns herum, und ich bewunderte die prachtvollen Stahlstiche, mit denen sie geschmückt waren; sie wurden bei der Umsiedlung 1939 mitgenommen, machten sogar die Flucht 1945 mit und wanderten schließlich in irgendeinen Papierkorb - schade, denn heutzutage könnte man sie doch als Antiquitäten oder Raritäten verjuxen. -

Meinen Kindern hinterlasse ich den Rat, stets des Wortes unseres Herrn und Heilandes Jesus Christus eingedenk zu bleiben: "Ihr sollt euch nicht Schätze sammeln auf Erden, da sie die Motten und der Rost fressen und da die Diebe nachgraben und stehlen" Matth. 6,19. (oder die Sozialisten, Liberalisten, Humanisten und Nationalisten, wie man nun nach den jüngsten Erfahrungen hinzufügen müsste). Um aber ein letztes Wort zu den Ent- eignungen zu sagen: Es fällt doch sehr auf wie hier in westlichen rechtsstaatlichen Demokratien die Begriffe verwaschen werden - statt "Enteignung" wählt man gern Bodenreform, Agrarreform, Landreform oder andere freundlich klingende Wörter, anstatt einfach von Landraub zu reden. (Es ist wie bei der Verwendung der Bezeichnung DDR für die Sowjetische Besatzungszone (SBZ), obwohl dieses Gebilde weder deutsch, noch demokratisch, noch Republik gewesen ist).

Dieses alles bei gleichzeitiger Eintreibung von Steuern, besonders von Erbschaftssteuern, die gleichfalls auf Enteignung hinauslaufen, und bei Förderung von Schulbüchern, in denen die so genannten und angeblichen Raubritter früherer Zeiten angeprangert werden; die sogenannte Währungsreform von 1948 war, ebenso wie die Beendigung der Inflation 1923 als Folge der staatlich geförderten Geldentwertung, auch eine Enteignung gewesen.

 

 
 

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© Otto von Löwenstern
Stand 22.03.2008 mit Ergänzungen 02.2021 Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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